Windkraftanlagen an Land werden fast ausschließlich auf 20 kV oder 110 kV angeschlossen — je nach Parkgröße und Windhöffigkeit. Die Genehmigungsdauer ist mit 4–7 Jahren bundesweit hoch; der Netzanschluss selbst ist meist der schnellere Teil.
Die räumliche Verteilung ist ausgeprägt: Nordwesten (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, MV) und einzelne Cluster in Sachsen-Anhalt und Brandenburg. Süddeutschland wächst nach Lockerung der 10H-Regel (Bayern) und aktiven Regionalplänen (Baden-Württemberg, Hessen) wieder deutlich.
Für neue Projekte ist die frühe Netzverträglichkeitsprüfung entscheidend. In hoch belasteten Regionen (Emsland, Uckermark) sind Curtailment-Zusagen oder Speicher-Co-Location oft Anschlussvoraussetzung.
Deutschlandweit 4–7 Jahre inkl. BImSchG-Verfahren. Windbeschleunigungsgesetz (2023) verkürzt Kernprüfungen.
Einzelanlagen und Kleinparks meist 20 kV, größere Parks 110 kV — bei >100 MW direkt am Umspannwerk.
Die Nord-Süd-Übertragungskapazität reicht nicht. Redispatch-Kosten werden pauschal vergütet.
Nord-Bayern, Nord-Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Süd-Brandenburg — dort ist die conductrScore-Verteilung günstig.
Sie glättet Einspeisespitzen, reduziert Curtailment und ist in überlasteten Netzen oft Anschluss-Voraussetzung.
Verbindliche Flächenziele (2 % bis 2032) für alle Bundesländer und schnellere Genehmigungspfade.