Das Einspeisemanagement (EinsMan) erlaubte Netzbetreibern, die Leistung von EEG- und KWK-Anlagen bei Netzengpässen zu reduzieren. Betreiber wurden für die entgangenen Einnahmen entschädigt.
Zum 1. Oktober 2021 wurde das Einspeisemanagement in den Redispatch 2.0 überführt. Der Begriff wird aber weiterhin häufig verwendet, wenn von Abregelung die Rede ist.
Einspeisemanagement und Redispatch 2.0 im Vergleich
Zeitraum — bis 30.09.2021 — seit 01.10.2021
Betroffene Anlagen — EEG- und KWK-Anlagen — alle Anlagen ab 100 kW und fernsteuerbare Anlagen
Verfahren — kurzfristige Abregelung — planbasierter, prognosegestützter Eingriff
Ausgleich — Entschädigung — finanzieller und bilanzieller Ausgleich
Was heißt das für die Standortwahl?
Abregelung tritt dort gehäuft auf, wo viel Erzeugung auf wenig Netzkapazität trifft. Die regionale Zubau-Dichte ist deshalb ein guter Frühindikator — die conductrScore-Karte zeigt sie je Rasterzelle.
Nein, es wurde zum 1. Oktober 2021 durch Redispatch 2.0 ersetzt.
Ja, grundsätzlich erhalten Betreiber einen finanziellen Ausgleich für die abgeregelte Energie.