Redispatch 2.0: was Anlagenbetreiber wissen müssen

Redispatch bezeichnet Eingriffe der Netzbetreiber in die Fahrweise von Kraftwerken, um Netzengpässe zu vermeiden. Mit Redispatch 2.0 wurde dieses Verfahren zum 1. Oktober 2021 auf Erzeugungsanlagen und Speicher ab 100 kW sowie auf fernsteuerbare kleinere Anlagen ausgeweitet.

Damit hat Redispatch 2.0 das frühere Einspeisemanagement abgelöst. Rechtsgrundlage sind die §§ 13, 13a und 14 EnWG.

Wer ist betroffen?

Erzeugungsanlagen und Speicher ab 100 kW installierter Leistung.

Kleinere Anlagen, wenn sie vom Netzbetreiber fernsteuerbar sind.

Rollen: Anlagenbetreiber, Einsatzverantwortlicher und Betreiber der technischen Ressource.

Abregelung und Entschädigung

Wird eine Anlage abgeregelt, erhält der Betreiber grundsätzlich einen finanziellen Ausgleich. Der bilanzielle Ausgleich erfolgt über den Bilanzkreis, damit Lieferverpflichtungen nicht verletzt werden.

Wie oft abgeregelt wird, hängt stark von der Region ab. In Netzgebieten mit viel Erzeugung und wenig Abnahme sind Eingriffe häufiger — ein Grund, Standorte vorab anhand der Netzauslastung zu bewerten.

Häufige Fragen

Seit wann gilt Redispatch 2.0?

Seit dem 1. Oktober 2021.

Welche Anlagen fallen unter Redispatch 2.0?

Erzeugungsanlagen und Speicher ab 100 kW sowie kleinere Anlagen, die vom Netzbetreiber fernsteuerbar sind.

Was ist der Unterschied zum Einspeisemanagement?

Das Einspeisemanagement regelte EE-Anlagen nach EEG ab. Redispatch 2.0 hat es ersetzt und bindet erneuerbare und konventionelle Anlagen in ein gemeinsames, planbasiertes Verfahren ein.