Der Netzanschlusspunkt ist die Stelle, an der eine Kundenanlage mit dem Netz des Netzbetreibers verbunden ist. Im Hausanschluss ist das meist die Hausanschlusssicherung, bei größeren Anlagen die Übergabestation.
Bei Erzeugungsanlagen nach EEG ist zusätzlich der Netzverknüpfungspunkt entscheidend: der Punkt im Netz, an dem die Anschlussleitung der Anlage ins öffentliche Netz eingebunden wird.
Abgrenzung der Begriffe
Die Begriffe werden im Alltag oft vermischt. Für Kosten und Verantwortung ist die Unterscheidung aber wichtig: Bis zum Verknüpfungspunkt trägt in der Regel der Anlagenbetreiber die Anschlusskosten, dahinter ist ein nötiger Netzausbau Sache des Netzbetreibers.
Netzanschlusspunkt — Verbindung von Kundenanlage und Netz — Hausanschluss, Übergabestation
Netzverknüpfungspunkt — Einbindung der Anschlussleitung ins öffentliche Netz — Umspannwerk, Schaltanlage, Mittelspannungsleitung
Übergabepunkt — Eigentums- bzw. Verantwortungsgrenze — vertraglich festgelegt
Den richtigen Punkt finden
Welcher Punkt technisch und wirtschaftlich geeignet ist, benennt der Netzbetreiber auf das Netzanschlussbegehren hin. Vorab hilft ein Blick auf die regionale Netzauslastung: Wo bereits viel Leistung angeschlossen ist, liegen geeignete Punkte oft weiter entfernt.
Die Stelle, an der eine Anlage oder ein Gebäude mit dem Netz des Netzbetreibers verbunden ist, zum Beispiel der Hausanschluss oder die Übergabestation.
Nicht ganz. Der Netzverknüpfungspunkt bezeichnet bei EEG-Anlagen den Punkt im öffentlichen Netz, an dem die Anschlussleitung eingebunden wird. Er kann weit vom Anlagenstandort entfernt liegen.
Der Netzbetreiber benennt ihn nach Prüfung des Netzanschlussbegehrens. Anlagenbetreiber können einen anderen Punkt verlangen, tragen dann aber ggf. die Mehrkosten.