Rund um den Netzanschluss tauchen mehrere ähnlich klingende Begriffe auf: Netzanschluss, Anschlussnutzung und — vor allem in der Praxis und in Vertragsunterlagen — Anschlussverwendung. Sie beschreiben unterschiedliche Rechtsverhältnisse.
Kurz gesagt: Der Netzanschluss ist die physische Verbindung zum Netz, die Anschlussnutzung (umgangssprachlich oft Anschlussverwendung) ist das Recht, diese Verbindung für Bezug oder Einspeisung zu nutzen.
Die drei Rechtsverhältnisse
Für Letztverbraucher in Niederspannung regelt die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Netzanschluss und Anschlussnutzung getrennt. Bei Erzeugungsanlagen und höheren Spannungsebenen werden die Inhalte im Netzanschlussvertrag und im Anschlussnutzungsvertrag vereinbart.
Netzanschluss — Herstellung und Betrieb der Verbindung zum Netz — Anschlussnehmer (meist Eigentümer) und Netzbetreiber
Anschlussnutzung / Anschlussverwendung — Nutzung des Anschlusses für Bezug oder Einspeisung — Anschlussnutzer (z. B. Anlagenbetreiber) und Netzbetreiber
Netznutzung — Durchleitung der Energie über das Netz — Lieferant bzw. Netznutzer und Netzbetreiber
Bedeutung für PV und Speicher
Bei Freiflächen-PV und Batteriespeichern sind Anschlussnehmer und Anschlussnutzer häufig verschiedene Gesellschaften, etwa Flächeneigentümer und Projektgesellschaft. Dann muss klar geregelt sein, wer welche Leistung nutzen darf.
Bei Co-Location und Cable Pooling teilen sich mehrere Anlagenbetreiber einen Anschluss. Die Anschlussnutzung jeder Anlage wird dann gesondert vereinbart, inklusive Leistungsgrenzen und Priorität bei Engpässen.
Anschlussleistung festlegen: Einspeise- und Bezugsleistung getrennt angeben.
Bei mehreren Nutzern: Aufteilung und Abregelungsreihenfolge vertraglich regeln.
Bei Eigentümerwechsel: Übergang von Anschluss- und Nutzungsvertrag prüfen.
Der Begriff wird in der Praxis meist gleichbedeutend mit Anschlussnutzung verwendet: das Recht, einen bestehenden Netzanschluss für Bezug oder Einspeisung zu nutzen.
Nein. Anschlussnehmer ist meist der Eigentümer, Anschlussnutzer ist, wer Strom bezieht oder einspeist — bei Projekten oft eine eigene Betreibergesellschaft.
Für Niederspannung in der NAV, für Erzeugungsanlagen und höhere Spannungsebenen im EnWG, EEG und in den Verträgen mit dem Netzbetreiber.