Eine flexible Netzanschlussvereinbarung erlaubt den Anschluss einer Anlage, obwohl die volle Netzkapazität nicht jederzeit verfügbar ist. Im Gegenzug akzeptiert der Betreiber, dass Einspeisung oder Bezug zeitweise begrenzt werden.
Seit 2025 ist dieses Instrument für EEG-Anlagen und Speicher ausdrücklich gesetzlich vorgesehen (§ 8a EEG). Es ist für viele Projekte der schnellste Weg ans Netz.
Typische Ausgestaltung
Die Vereinbarung legt fest, wie viel Leistung jederzeit garantiert ist und wie viel nur bei freier Netzkapazität genutzt werden darf.
Statische Begrenzung: feste maximale Leistung, z. B. ein Anteil der installierten Leistung.
Zeitliche Begrenzung: Einschränkung zu bestimmten Tageszeiten oder Jahreszeiten.
Dynamische Begrenzung: Vorgaben des Netzbetreibers je nach aktueller Netzauslastung.
Befristung: oft bis zum Abschluss eines geplanten Netzausbaus.
Überbauung des Netzanschlusses
Eng verwandt ist die Überbauung: Die installierte Leistung liegt bewusst über der Anschlussleistung, weil die Anlagen ihre Spitzen selten gleichzeitig erreichen. Das ist typisch für PV mit Speicher oder Wind mit PV im Cable Pooling.
Ob sich das lohnt, ist eine Rechnung aus abgeregelter Energie gegen gesparte Anschlusskosten und Zeit.
Ein Netzanschluss mit vertraglich begrenzter Einspeise- oder Bezugsleistung, der einen früheren Anschluss ermöglicht, obwohl das Netz noch nicht voll ausgebaut ist.
Vor allem für Batteriespeicher und überbaute PV- oder Windprojekte, deren Leistung ohnehin selten voll gleichzeitig benötigt wird.
Das ist möglich, wenn sich der BKZ an der garantierten Leistung orientiert. Es hängt vom Netzbetreiber ab.